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Teilnahmebedingungen

Geltung

1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin Mag. Mag. (FH) Dr. Katharina Garzon.

2. Diesen Teilnahmebedingungen widersprechende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Veranstalterin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Vertragsabschluss

1. Angebote der Veranstalterin sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.

2. Die Teilnahme am Kurs „Ernährungsführerschein“ ist für Kinder der 3. und 4. Klasse Volksschule möglich.

3. Die Anmeldung erfolgt mittels des Anmeldeformulars, welches bis eine Woche vor Kursbeginn durch den oder die Erziehungsberechtigte(n) ausgefüllt werden muss. Sie ist rechtsverbindlich ab Einlangen. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Veranstalterin zu Stande. Diese behält sich vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Kontaktaufnahme mittels Anmeldeformular gilt nur als Reservierung, nicht als verbindliche Anmeldung. Die Teilnahmebestätigung erfolgt durch Übermittlung einer Rechnung über die gesamte Kursgebühr, die innerhalb einer Woche zu überweisen ist. Mit Einlangen der Zahlung ist die Anmeldung verbindlich.

4. Die Abhaltung des Kurses erfolgt bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Leistungserbringung, Kosten

Die Kursgebühr beträgt € 120,- für 8 Einheiten à 90 Minuten; inkl. Lebensmittel- und Kopierkosten

Nichtteilnahme

1. Die Kursgebühr ist auch bei Nichtteilnahme an einer Einheit, aus welchem Grund auch immer, zu bezahlen. Es ist nicht möglich, versäumte Einheiten nachzuholen.

2. Bei Nichterscheinen, vorzeitigem Abbruch sowie Erkrankung bzw. Verletzung erfolgt keine Rückerstattung. Ersatzteilnehmer(Innen) können genannt werden, wobei sich die Veranstalterin vorbehält, Ersatzteilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Haftung

1. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf alleinige Gefahr des Teilnehmers.

2. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden.

3. Ausgeschlossen ist weiters die Haftung der Veranstalterin für Schäden an Gegenständen, die der Teilnehmer zum Kurs mitbringt, für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie bloße Vermögensschäden, insbesondere auch Reisekosten. Von der Mitnahme von elektronischen Geräten (Handys, etc.) wird dringend abgeraten.

Sicherheit

1. Der Teilnehmer muss den für den Kurs erforderlichen Gesundheitszustand aufweisen. Eine ärztliche Untersuchung vor Kursbeginn wird empfohlen. Tatsachen, die gegen den erforderlichen Gesundheitszustand sprechen, sowie bekannte Beeinträchtigungen (Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, etc.) sind der Kursleiterin vor Beginn mitzuteilen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Teilnahme obliegt dieser. Insbesondere ist die Kursleiterin berechtigt, Teilnehmer, die nicht den erforderlichen Gesundheitszustand aufweisen oder an ansteckenden Krankheiten leiden, von der Teilnahme am Kurs beziehungsweise einer Einheit auszuschließen. Erfolgt ein solcher Ausschluss unmittelbar vor oder während einer Einheit, so kann die Kursgebühr für diese Einheit nicht rückerstattet werden.

2. Die Veranstalterin gibt in der ersten Einheit eines Kurses die Verhaltensregeln bekannt. Diese sind durch die Teilnehmer strikt einzuhalten. Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass diese durch minderjährige Teilnehmer eingehalten werden beziehungsweise eingehalten werden können. Ebenso sind Weisungen der Kursleiterin, die die körperliche Sicherheit der Teilnehmer betreffen, strikt einzuhalten.

3. Gleiches gilt für Weisungen des Betreibers der jeweiligen Anlage, in der der Kurs abgehalten wird, und dessen Personal. Um die Sicherheit der Gruppe beziehungsweise des einzelnen Teilnehmers zu gewährleisten, behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmer jederzeit wegen Verletzung der Verhaltensregeln oder solcher Weisungen abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, Straftaten oder ähnlichem von der betreffenden und den noch ausständigen Einheiten auszuschließen. Minderjährige Teilnehmer sind in solchen Fällen von den Erziehungsberechtigten vom Veranstaltungsort unverzüglich abzuholen. Es besteht diesfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

4. Zusätzlich zu den vorigen Punkten gilt: der Hausordnung und allfälligen Sicherheitsanweisungen der Schulleitung und des Schulerhalters ist strikt Folge zu leisten.

5. Die Teilnehmer werden am Beginn jeder Einheit am in der ersten Einheit vereinbarten Sammelpunkt abgeholt und am Ende der Einheit dort wieder entlassen. Nimmt ein minderjähriger Teilnehmer ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Kurseinheit teil, so trifft die Aufsichtspflicht vor der Abholung und nach der Entlassung am Sammelpunkt die Erziehungsberechtigten.

Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz und Impressum abgerufen werden kann.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Allgemeines

1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Veranstalterin ist Klosterneuburg.

2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Klosterneuburg.

3. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechtes.

4. Personenbezogene Ausdrücke in diesen Teilnahmebedingungen beziehen sich auf beide Geschlechter gleichermaßen, auch wenn zur einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Form angeführt ist.

Stand September 2019

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